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   OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 14/92   

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https://dejure.org/1992,6504
OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 14/92 (https://dejure.org/1992,6504)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1992 - 13 W 14/92 (https://dejure.org/1992,6504)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 (https://dejure.org/1992,6504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 9 Abs. 2; GKG § 17 Abs. 2; GKG § 25 Abs. 1 S. 3; ZPO § 3; ZPO § 567 Abs. 2 S. 2
    Streitwertfestsetzung durch Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1330 (Ls.)
  • VersR 1992, 1028
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    Vielmehr ist nach h.M. bei einer Feststellungsklage wie der vorliegenden der Streitwert auf den 4-fachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen festzusetzen, falls nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG abzügl. 20 %; vgl. BGHZ 1, 43; OLG Köln JurBüro 1992, 624; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 2115).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 6 Ko 1093/15

    Streitwert im Fall der Untätigkeit der Behörde - Pflicht zur Änderung einer

    Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)].
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 K 503/08

    Festlegung des Streitwertes bei einer Klage bzgl. der Festsetzung von Kindergeld;

    Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [ OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)].
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