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OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 14/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1330 (Ls.)
- VersR 1992, 1028
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
Vielmehr ist nach h.M. bei einer Feststellungsklage wie der vorliegenden der Streitwert auf den 4-fachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen festzusetzen, falls nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG abzügl. 20 %; vgl. BGHZ 1, 43; OLG Köln JurBüro 1992, 624;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 2115). - FG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 6 Ko 1093/15
Streitwert im Fall der Untätigkeit der Behörde - Pflicht zur Änderung einer …
Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)]. - FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 K 503/08
Festlegung des Streitwertes bei einer Klage bzgl. der Festsetzung von Kindergeld; …
Angesichts der Obliegenheit des Gerichts, ohne dahingehende Anregung der Beteiligten oder deren förmlichen (Änderungs-) Antrag von Amts wegen tätig zu werden, begründet die Vorschrift die Pflicht des Gerichts, den Streitwertbeschluss zu ändern, wenn er mit der Rechtslage nicht übereinstimmt; das Verbot der Schlechterstellung gilt hier nicht [ OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 14/92 - VersR 1992, S. 1028; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 1 S 81/90 - DÖV 1990, S. 937 (938); OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1987 - 14 W 429/87 - AnwBl. 1988, S. 294 (295)].